Re:Re: Text in Vormerkung

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#73183
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Nein, das darf die Bank schlicht und ergreifend nicht verlangen.
Du hast auch keine Verpflichtung, die Bank zu informieren (außer ihr habt euch vertraglich dazu verpflichtet), wenn ein nachrangiger Gläubiger zum Zug kommt.

Zu Gunsten der Bank wird erst einbehalten, wenn (u.A.) z.B. ein Verwertungsanspruch bei dir einlangt.

LG