Re:Re: Testkäufer

#70351
birgit
Teilnehmer

Es wird dem Testkäufer nur das Produkt, das er kaufen muss, ersetzt. Es erfolgt keine Vergütung einer Aufwands-entschädigung oder sonstiger Auslagen. Mittlerweile wurde die Ansicht, dass ein Testkäufer in einem Dienstverhältnis steht, von der Rechtsabteilung der Krankenkasse wieder verworfen.
Geklärt wird noch, ob eine Meldepflicht gem. § 109 besteht.

Danke für Eure Hilfe.
birgit