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24. März 2009 um 11:32 Uhr
#70351
Teilnehmer
Es wird dem Testkäufer nur das Produkt, das er kaufen muss, ersetzt. Es erfolgt keine Vergütung einer Aufwands-entschädigung oder sonstiger Auslagen. Mittlerweile wurde die Ansicht, dass ein Testkäufer in einem Dienstverhältnis steht, von der Rechtsabteilung der Krankenkasse wieder verworfen.
Geklärt wird noch, ob eine Meldepflicht gem. § 109 besteht.
Danke für Eure Hilfe.
birgit