Re:Re: Telefonwertkarten

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#70621
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Ja, hier sehe ich absolute Pflichtigkeit für den gesamten Wertkarten-Betrag.
Das ist immer wieder dasselbe Problem mit diesen „pauschalen“ Entschädigungen.
Hier gibt es max. die Möglichkeit, den entstandenen „betrieblichen“ Aufwand als Werbungskosten in der AN-Veranlagung abzusetzen.

Die Frage ist, ob die Möglichkeit besteht, diese fallweisen SMS an die Firma nachzuweisen und deren Kosten zu bestimmen. Dann ersetzt man genau diesen Aufwand.
Das wäre mE ein echter Auslagenersatz und somit steuer- und sv-frei abzurechnen.

LG