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15. Mai 2014 um 16:20 Uhr
#73859
Roland
Teilnehmer
Hallo Barbara,
aha, selbe Frage wie vorher unter einem anderen Modul.
Frage 1: 3-Monats-Schnitt ist richtig (Judikatur!), der KV könnte aber einen anderen Zeitraum bestimmen; wenn er es nicht tut, sinds halt die 3 Monate.
Frage 2: Freilich fallen auch regelmäßig geleistete Mehrarbeitsstunden in das Urlaubsentgelt.
Frage 3: Grundlohn muss aus gesetzlicher Sicht (AZG) berücksichtigt werden, der Zuschlag nur dann, wenn der KV es so bestimmt (kommt schwer auf die Textierung des KV an).
LG