Re:Re: Teilzeit – Pendlerpauschale

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#70305
susannekern
Mitglied

Dann ist also die Bezeichnung im Antrag zum PP, wo es heißt „mehr als die Hälfte der Arbeitstage“ falsch? Oder zumindest insofern nicht genau definiert, als immer von 5 Arbeitstagen pro Woche, und idF von 20 Arbeitstagen im Monat ausgegangen wird. Ein Teilzeit-Beschäftigter könnte das wirklich falsch verstehen, wenn er sich auf seine eigenen Arbeitstage bezieht.
LG, Susanne