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5. November 2010 um 10:21 Uhr
#72078
Mathias
Teilnehmer
Hallo Sabine,
natürlich sind auch bei Teilzeitbeschäftigten All-In-Vereinbarungen zulässig. Ich würde allerdings die Stunden erhöhen statt eine Pauschale mit Zuschlag zu bezahlen.
Der Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag fällt nicht unter § 68 Abs. 2 EStG.
LG
Mathias