Re:Re: Teilzeit Mehrstundenpauschale

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#72078
Mathias
Teilnehmer

Hallo Sabine,

natürlich sind auch bei Teilzeitbeschäftigten All-In-Vereinbarungen zulässig. Ich würde allerdings die Stunden erhöhen statt eine Pauschale mit Zuschlag zu bezahlen.

Der Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag fällt nicht unter § 68 Abs. 2 EStG.

LG
Mathias