Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Teilzeit Mehrstundenauszahlung › Re:Re: Teilzeit Mehrstundenauszahlung
1. Februar 2012 um 14:17 Uhr
#73098
Kathrin
Teilnehmer
Hallo ckSabine!
Deine Antwort findet sich im § 19d (3b) AZG:
Mehrstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten 3-Monatszeitraums durch ZA im Verhältnsis 1:1 ausgeglichen werden.
Bei Auszahlung fällt der Zuschlag jedoch an.
Liebe Grüße, Kathrin