Re:Re: Teilzeit Mehrstundenauszahlung

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Teilzeit Mehrstundenauszahlung Re:Re: Teilzeit Mehrstundenauszahlung

#73098
Kathrin
Teilnehmer

Hallo ckSabine!

Deine Antwort findet sich im § 19d (3b) AZG:
Mehrstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten 3-Monatszeitraums durch ZA im Verhältnsis 1:1 ausgeglichen werden.

Bei Auszahlung fällt der Zuschlag jedoch an.

Liebe Grüße, Kathrin