Re:Re: Tankgutschein – steuerfrei?

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Martin
Teilnehmer

Liebe Renate!

Zu 1)
Nein, kein Freibetrag. Ein Einkaufsgutschein, welcher bei Tankstellen eingelöst werden kann, ist als „Weihnachtsgeschenk“ bis max. € 186,- steuerfrei.

Zu 2)
Wenn die Geschenksgutscheine nicht an alle, oder bestimmte Gruppen (ohne Diskriminierungstatbestand) verschenkt werden, kann das als Individualentlohnung gesehen werden. Und das ist bei einer Steuerprüfung rückwirkend steuerpflichtig.
Wenn das unter dem Mantel „Inflationsabgeltung“ überreicht wird, sehe ich kein Geschenk, sondern einen steuerpflichtigen Sachbezug.

Zu 3)
Wenn der Lauf, und das Sponsoring der Laufgebühr etc. allen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen möglich gemacht wird, könnte es als freiwilliger Sozialaufwand steuerfrei sein.
Lass die Mitarbeiter mit einem Firmen T-Shirt laufen und es ist Werbeaufwand. 😉 –
Als Dienstreise Kilometergeld ;)))

Wenn Du Gutscheine vergibst, sieht es wie steuerpflichtiger Sachbezug aus.
Eventuell eine Betriebratskasse sponsern, und der BR fördert die Sportaktivitäten.