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19. März 2008 um 6:22 Uhr
#69093
Teilnehmer
Hallo Michaela!
Ich habe jetzt die Antwort vom Vertreter des FA bekommen.
Er sieht keine lohnsteuerliches Problem, wenn du anläßlich einer Dienstreise die tatsächlichen Essensbelege bezahlst
(und sich der Betrag innerhalb des KV-Satzes bewegt).
Für mich tun sich hier aber noch etliche Fragen auf, die bei dieser Vorgangsweise entstehen, z.B. Behandlung der USt,
Aufstockung auf KV-Satz, ….
Ich denke, dass du am besten eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an dein FA schicken solltest, um etwas in der Hand zu haben.
LG