Re:Re: Taggeld Baugwerbe

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#69491
Klaus
Teilnehmer

hallo bettina,
wenn kein hauptwohnsitz in österreich
a) besteht ein hauptwohnsitz im ausland in einem grenzbezirk (grenzgängerregelung 30 km) – dann von dort

b) kein hauptwohnsitz in einem grenzbezirk – dann mußt du den Erstaufnahmeort beim Arbeitgeber nehmen.

lg
klaus