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14. Februar 2012 um 9:11 Uhr
#73127
Roland
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Ohne den KV angesehen zu haben, ist eines klar:
Steuerlich kannst du immer nur pro angefangene Stunde 1/12 vom steuerlichen Satz von 26,40 abgabenfrei abrechnen (oder gekürzt: EUR 2,20 pro Stunde). Bei einer Dienstreise von mehr als 11 Stunden daher den vollen Satz.
In deinem Beispiel sind es 9/12 von 26,40 = 19,80.
Der Rest auf 26,40 ist dann pflichtig.
Siehe § 26 Z4 lit. b) EStG.
LG