Re:Re: Taggeld

Startseite Foren Dienstreise Taggeld Re:Re: Taggeld

#70909
Martin
Teilnehmer

Liebe Ingrid!

Die kürzung im kv handel ist um 50%. egal wie viel € das taggeld vorher oder nachher war.
z.b. 5 stunden € 2,2 x 5 = 11,- x 50 % = auszahlun 5,50

wenn du mehr auszahlst, ist dies steuer- und sv pflichtig.
unter umständen sind die beträge aber noch lst und sv frei wenn du sie nach der legaldefinition rechnest.

der dienstnehme könnte ebenfalls die differenzbeträge zwischen kollektivvertrag und legaldefinition als werbungskosten in seiner jahresveranlagung geltend machen.