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25. August 2010 um 22:17 Uhr
#71858
Teilnehmer
Na fein – das ist aber eine Menge Zusatzarbeit.
wenn ich aber von SZ zu SZ neu berechnen muss, welche Variante nehme ich dann für eine Abrechnung bei Austritt`?
Das letzte Bruttogehalt oder den Durchschnitt?
glg