Re:Re: SZ zwei Arten der Berechnung

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#71855
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Bei dir geht’s ja momentan ganz schön zu!

Da steht man tatsächlich vor einem Problem:
Im Dienstvertrag ist vom „Bruttomonatsgehalt“ die Rede: Also stellt sich da schon mal die Frage, ob z.B. auch Überstunden, Zulagen etc. miteinzuberechnen sind oder nicht, auf Grund der Wortwahl ist es auf alle Fälle einmal nicht auszuschließen!
So weit noch (halbwegs) so gut, denn dann hätte man halt auf alle Fälle immer diesen aktuellen Bruttomonatsgehalt für die SZ herangezogen.
Jetzt ist aber immer ein Durchschnitt gewählt worden – somit ist eine „Betriebsübung“ entstanden, die allerdings (wahrscheinlich in den meisten Fällen) schlechter ist als die dienstvertragliche Regelung.
Du müsstest jetzt eigentlich immer beide Varianten durchrechnen und die günstigere für den AN berechnen (wird meistens dann der Stichtag sein, weil ja in den seltensten Fällen ein Gehalt reduziert wird).

LG