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1. Juli 2009 um 16:53 Uhr
#70716
Wilhelm_Steinitz
Mitglied
Hallo Mathias,
da du dich in diesem Bereich auskennst, habe ich auch eine Frage wegen dem Stichtagsprinzip:
Ich bekomme grundsätzlich 12 gleiche Bruttogehälter (+WR u. UB).
Jetzt ist es aber so, dass ich im April Mehrstunden ausbezahlt bekommen habe. Muss es dann nicht so sein, dass sich dann die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsbeihilfe erhöht (bekomme ich im Juni)?
Danke