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18. April 2008 um 22:11 Uhr
#69194
Teilnehmer
Liebe Edith!
Das „normale“ Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird bis 10.9. berechnet.
Danach kommt das aliquote UZ und WR zur Urlaubsersatzleistung und eventuell Kündigungsentschädigung. (bei Dir 23.12.)
Im Regelfall bei 14 gleichen Gehältern, ist die Summe der Sonderzahlungen ein Sechstel der laufenden Bezüge.
Da in Deinem Fall alle Zahlungen von September bis Dezember im September abgerechnet worden sind, hattest Du eine hohe Steuerlast im September. Deshalb eine Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) im Jänner 2009 machen. 🙂