Re:Re: SZ – J-Sechstelüberschreitung/Überschreiten der SV-HBMG

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#71535
ornett
Teilnehmer

OK, dass insges. nur 2000,– EUR SV übrigbleiben ist klar.
Dass der lfd. Bezug „normal“ i.e. hier komplett sv-pflichtig ist mit 18,07% ist auch klar.

Nächster Schritt wäre (ich versuche das mit eigenen Worten zu erklären, damit ich das auch verinnerliche ;-)))
die Sonderzahlung abzurechen (wie Du schreibst: Sonderzahlung geht vor – werde ich mir merken). Dann eben
DEN Teil INNERHALB des Jahressechstels zu rechnen, anteilige SV abziehen = LSt-BMG. Ok, bis dahin klar.

Ich rechne also vorab den Gesamtbetrag der noch zu zahlenden SV-Beiträge für die SZ (mit dem verminderten Satz, klar) aus und subtrahiere dann DEN Anteil, der bereits bei der SZ berücksichtigt wurde. Die Differenz ist dann automatisch DER SV-Anteil, der mit dem laufen Gehalt abgerechnet wird (und eben DORT Auswirkung auf die LSt-BMG hat). Dieser steht natürlich dann in KEINER Relation zum tatsächlichen 6tel-Überhang. (?)

Wenn man im Kopf hat: SZ geht vor, SZ geht vor, SZ geht vor…. ommmmmm! dann löst sich der Knoten nach einem leichten Schlag auf den Hinterkopf ganz allein…

Danke, danke, dankääääh, ich habe nirgendwo in meiner Literatur (Kurstliteratur bzw. PV: Eine Einführung, vielleicht sollte ich mir noch PV in der Praxis zulegen…) etwas gefunden…

LG,

ornett