Re:Re: SZ Handel Arbeiter bei unber. vz. Austritt

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#72181
Mathias
Teilnehmer

Hallo Annett,

der der Arbeiter den Anspruch auf (aliquote) Sonderzahlungen durch den unberechtigten vorzeitigen Austritt zur Gänze verliert, würde ich die ausbezahlte Urlaubsbeihilfe zur Gänze rückverrechnen.

LG
Mathias