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4. Dezember 2010 um 19:52 Uhr
#72181
Mathias
Teilnehmer
Hallo Annett,
der der Arbeiter den Anspruch auf (aliquote) Sonderzahlungen durch den unberechtigten vorzeitigen Austritt zur Gänze verliert, würde ich die ausbezahlte Urlaubsbeihilfe zur Gänze rückverrechnen.
LG
Mathias