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27. Oktober 2015 um 19:56 Uhr
#74168
Lynette
Teilnehmer
War auch so der Meinung.
Das UG bleibt selbstverständlich unverändert und das WG bekomme ich in der Höhe des 30 Stunden Gehaltes.
Dass ich das J/6 übersteige ist mir auch klar, aber die LSt kann ich mir eh zurückholen; hab eh eine Menge Werbungskosten geltend zu machen.
Dankeschön für deine Hilfe!
LG