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27. Oktober 2015 um 18:14 Uhr
#74165
Lynette
Teilnehmer
Mein KV sagt nur: „Den Dienstnehmern gebührt im Juni ein Urlaubszuschuss und im November eine Weihnachtsremuneration in der Höhe von je einem Monatsentgelt. Den während des Jahres eintretenden Dienstnehmern gebühren diese Sonderzahlungen nur im aliquoten Ausmaß. „
Das steht bei Punkt SZ. Sonst nichts.