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9. November 2010 um 23:55 Uhr
#72092
Mitglied
Beide.
Ausnahmen könnte es nur geben, wenn der KV andere Anspruchszeiträume festlegt (zB Güterbeförderung, wo der UZ-Anspruchszeitraum von Juli bis Juli läuft) oder wenn eine Wartezeit vorgesehen ist, die heuer noch nicht erfüllt ist (zB Bewachungsgewerbe – 3 Monate – hier würden die aliquoten SZ aus 2010 erst 2011 abgerechnet werden, falls bzw sobald die 3 Monate erreicht sind; dann freilich rückwirkend ab Beginn DV)