Re:Re: SZ bei Abfertigung alt

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#72873
Petra110
Teilnehmer

Hallo!

Ja, Monatslohn x 2:12×12 – oder vereinfacht Monatslohn x 2 stimmt so. Du darfst auch nicht vergessen die durschnittlichen ÜST und Prämien (falls welche erhalten) der letzten 12 Monate im Durchschnitt dazuzuzählen.

Wir rechnen immer so:
Monatslohn
+ 1/12 Urlaubsgeld
+ 1/12 Weihnachtsgeld
+ durschn. ÜST pro Monat (von den letzten 12 Moanten)
+ durschn. Prämien pro Monat (von den letzten 12 Monaten)
etc. (Sachbezug, Jubiläumsgelder…)

dann hast du 1 durschnittliches Monatsentgelt für die Abfertigung. Und das dann mal dem Anspruch, in deinem Fall 12 x.

Genau – 3 Monatsentgelt bei der Beendigung (wenn es nicht um Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension geht). Und ab dem vierten Monat der Beendigung muss im Voraus monatlich jeweils 1 Monatsentgelt bezahlt werden.

lg Petra