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27. Dezember 2005 um 14:39 Uhr
#66411
Anonymous
Teilnehmer
Hallo Jenny!
Es hat sicher mit der Höchstbeitragsgrundlage zu tun.
Ich habe erst jetzt wieder einen Jahressechstelüberhang am Lohnkonto nachvollzogen – der Mitarbeiter hatte im März ein Jubiläumsgeld – es wurde dem Jahressechstelüberhang eindeutig die anteilige SV-SZ zugeordnet.
Bei mir steht zwar am Lohnkonto „über dem Jahres1/6“ (EDV-Programm), der Bruttobetrag des Jahressechstelüberhanges, wenn ich jedoch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage nachvollziehe, wird – neben der SV lfd. Bezug auch die SV vom Jahressechstelüberhang abgezogen.
Ich möchte hinzufügen, dass dieses Programm sehr zuverlässig ist.
Alles klar?
LG Elisabeth