Re:Re: SV/Jahressechstelüberhang

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#66411
Anonymous
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Hallo Jenny!

Es hat sicher mit der Höchstbeitragsgrundlage zu tun.

Ich habe erst jetzt wieder einen Jahressechstelüberhang am Lohnkonto nachvollzogen – der Mitarbeiter hatte im März ein Jubiläumsgeld – es wurde dem Jahressechstelüberhang eindeutig die anteilige SV-SZ zugeordnet.

Bei mir steht zwar am Lohnkonto „über dem Jahres1/6“ (EDV-Programm), der Bruttobetrag des Jahressechstelüberhanges, wenn ich jedoch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage nachvollziehe, wird – neben der SV lfd. Bezug auch die SV vom Jahressechstelüberhang abgezogen.
Ich möchte hinzufügen, dass dieses Programm sehr zuverlässig ist.

Alles klar?

LG Elisabeth