Re:Re: SV/Jahressechstelüberhang

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#66396
Anonymous
Teilnehmer

wir haben in unserem Kurs ein Beispiel gerechnet, da wurde die Sv vom Jahressechstelüberhang nicht abgezogen. bin jetzt leicht verwirrt.

Sonderzahlung 5.000,–, j/6 Überhang 500,–

bei der Lst §67 (1,2) haben wir die komplette SV abgezogen und diesen Betrag mit 6% gerechnet.

LST BM lfd. haben wir die kompletten 500,– hinzugerechnet. (wir haben die SV für diesen Betrag nicht abgezogen!) Ist diese Variante jetzt richtig oder nicht?

Hat das etwas mit der Höchstbeitragsgrundlage zu tun? Es waren nur mehr für die SV SZ 2.760,– offen. Das ist das einzige was ich mir vorstellen kann.