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Hatte (auch) diesbezüglich ein Gespräch mit Hrn.Mag. Dorninger vom Hauptverband:
Für die quartaslweise Abrechnung der SZ wird der zu diesem Zeitpunkt ausbezahlte Bruttobetrag zur Bemessung herangezogen.
Was dabei zu beachten ist, ob diese Vorgehensweise durch KV,BV oder Dienstvertrag gedeckt ist, sag ich dazu.
Im Gegensatz dazu sind zB die Sonderberechnungsvarianten bei den pauschalen SZ-Aufrechnungen von 17% zu beachten: hier muss der Betrag zur Grundlage herangezogen werden, der tatsächlich 2x im Jahr ausbezahlt wird resp. der eben einer zweimaligen Auszahlung entspricht- NICHT der Betrag, der monatlich pauschal hinzugerechnet wird.
liebe Grüsse