Re:Re: SV sparen durch Quartals-Sonderzahlungen

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#69443
Martin
Teilnehmer

Hallo!

Tatsächlich: 3 Krankenkassen und 2 Rechtsansichten.
Zusätzlich zu Rolands Anfrage bei der OÖGKK habe ich bei der NÖGKK die gleiche Rechtsansicht erhalten.
Nur die XXX-Krankenkasse hat mir folgende Antwort geschrieben:

„Die Sonderzahlungen, wenn sie als Sonderzahlungen gelten sollen , müssen ihre Identität halten.
Jede Tendenz, sie den allgemeinen Beitragsgrundlagen näher zu bringen, ist abzulehnen.
Daher:
Auch wenn der Dienstgeber 4x auszahlen sollte, bleibt die Fälligkeit der Verrechnung mit der Kasse
unverändert.
Somit ist es ausgeschlossen, dass die SZ-Bemessungsgrundlage für AlVersicherung vermindert wird.
Hoffe, damit gedient zu haben. …“

Danach habe ich direkt beim Hauptverband nachgefragt.
Dort ist man auch der Ansicht, dass auf den Anspruchszeitpunkt abgestimmt werden muß.
D.h. wenn der Anspruch auf Auszahlung 4 x entsteht, haben wir auch 4 Sonderzahlungen. 🙂
M.E. sollte dies auch in einem Zusatz zum Dienstvertrag dokumentiert werden.

Jetzt wäre es noch spannend die Ansichten der anderen 6 Gebietskrankenkassen einzuholen…