Re:Re: SV sparen durch Quartals-Sonderzahlungen

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#69403
Roland
Teilnehmer

Lieber Martin, lieber Andreas!

Das wird euch jetzt wohl beide überraschen:

Unser Experte von der GKK meint nämlich Folgendes:

„Es gibt ja bereits KV’s die die SZ Fälligkeit und Auszahlung 4 x
jährlich vorsehen. Wenn also ein Unternehmen auf diese Art wie
beschrieben, eine Umstellung der Zahlungsmodalität von UZ, WR
umstellt und dies auch in Schriftform festhält, also auch mit einer
Unwiderruflichkeit behaftet, kann aus heutiger Sicht nicht von
„Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“ die Rede sein. Es werden
sicherlich Einzelfälle auftreten, welche genauer zu betrachten sein
werden.
Aus Sicht der SV ergibt sich bei Auszahlung und Abrechnung der
4-geteilten SZ ja insofern kein ersichtlicher Nachteil, zumal die
SVB auch früher abzurechnen sind.
Konsequenterweise sind die Sonderzahlungen dann auch bei
unterjährigem Ein-und Austritt nach der gewählten oder umgestellten Art und Weise
zu berechnen und mit der SV abzurechnen.“

Zitat Ende.

Da hätten wir ja dann doch einen schöne Gestaltungsspielraum!

LG