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12. November 2008 um 23:23 Uhr
#69855
Teilnehmer
Servus cat!
Eine reine „Saldoaufzeichnung“ über die gearbeiteten Stunden reicht nicht aus!
Es geht zwar aus § 26 AZG dies nicht eindeutig hervor, doch Prof. Schrank erklärt sehr einleuchtend, warum auch Aufzeichnungen über die Ruhepausen (bis auf gewisse Ausnahmefälle) geführt werden müssen (siehe dazu Kommentar zum AZG, Band I, Linde-Verlag, Seiten 422 – 423).
LG