Re:Re: Stör(Außerhaus) Zulage holzverarb. Gewerbe

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#71347
Roland
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Die Bezeichnung ist unerheblich, d.h. dass eine „Störzulage“ praktisch das „Taggeld“ darstellt.
(wenn ich mir auch diesen KV jetzt nicht angeschaut habe).

LG