Re:Re: Steuerfreigrenze 730,– €

Startseite Foren Sonstiges Steuerfreigrenze 730,– € Re:Re: Steuerfreigrenze 730,– €

#71517
Martin
Teilnehmer

Hallo Wilhelm!

Das kommt einer Lösung näher hin!

Aber aus Sicht der Finanz:
Warum soll das 730,- Dienstverhältnis eine selbständige Tätigkeit sein. (=Werkvertrag oder freier Dienstnehmer)
Wenn genau die gleiche Tätigkeit ein (Lohnsteuer und Sozialversicherung) Dienstverhältnis ist, dann kann nicht argumentiert werden, dass diese Tätigkeit in der anderen GmbH ein Werkvertrag oder freies Dienstverhältnis ist.

Ein Werkvertrag ohne Lohnnebenkosten ohne Gewerbeschein ist m.E. nicht möglich.
Bleibt ein freier Dienstvertrag unter der Sozialversicherungsgrenze für geringfügigkeit.
Z.B. den Betrag auf 3 Monate verteilt. (Dann bleibt der Betrag auch unter der Geringfügikeitsgrenze falls der freie Dienstvertrag nicht anerkannt wird).
So, als freier Dienstvertrag sind lediglich i.d.R 9,53 % Lohnnebenkosten, 1,4 % SV und keine Lohnsteuer zu entrichten.

Du musst Dir nur noch eine Tätigkeit einfallen lassen bei welcher Du organisatorisch nicht im Betrieb eingegliedert bist, Dich vertreten lassen kannst…
Schau hier rein, damit Du die Tätigkeit nach den Regeln gestaltest:
http://wko.at/tirol/arbeitsrecht/tw/119.html

In Summe hätte ich starke Bedenken, wenn es sich nicht um eine andere Tätigkeit handelt die die Kriterien (siehe Link) erfüllt.