Re:Re: Steuerfreigrenze 730,– €

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#71515
Martin
Teilnehmer

Hallo Wilhelm!

Das wird vom Finanzamt nicht anerkannt, da die Honorarnote auch ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist.
Denkbar wäre nur eine komplett verschiedene Tätigkeit.
Z.B. Der Hausmeister einer Versicherung, verkauft Versicherungsverträge und bezieht so Einkünfte die nicht mit der unselbständigen Tätigkeit verwandt sind.
Diese Tätigkeit muß zeitlich von der ersten getrennt sein. z.B. Arbeit 8-17 Uhr, Versicherungsverkauf am Abend und am Wochenende.

Weiters darf es sich bei der zusätlichen Einnahmequelle nicht um ein verstecktes Dienstverhältnis handeln, welches nur den Namen „Werkvertrag, oder Honorar“ umgebunden bekommt.

Dies würde aber vom Finanzamt sehr streng geprüft.
Also im Regelfall nicht anwendbar.