Re:Re: steuerfreie KM-Gelder bei Kundenbetreuung

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#71788
Mathias
Teilnehmer

Hallo Kathrin,

die Lösung findet sich in Rz 266 LStR.

Wird die Dienstreise von der Wohnung aus angetreten und die Arbeitsstätte im Lauf des Tages nicht aufgesucht, steht für diesen Tag kein Pendlerpauschal zu, dafür bleibt das Kilometergeld für die gesamte zurückgelegte Strecke steuerfrei. Wird im Verlauf oder am Ende der Dienstreise die Arbeitsstätte aufgesucht, steht das Pendlerpauschal für diesen Tag zu, dafür ist beim Kilometergeld die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung nicht steuerfrei.

Ergänzend sind noch Rz 269 und 270 LStR zu beachten: bei Kundenbesuch auf dem Arbeitsweg steht ebenfalls das Pendlerpauschal zu und ein evtl. Kilometergeld für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung ist nicht steuerfrei. Nur falls für den Kundenbesuch ein Umweg erforderlich ist, darf für die zusätzliche Wegstrecke das Kilometergeld steuerfrei gezahlt werden.

Das zeitliche Überwiegen mit den Konsequenzen ab dem Folgemonat gilt nur dann, wenn vorübergehend oder dauerhaft eine andere Arbeitsstätte aufgesucht wird. Dazu würde auch zählen, wenn der Mitarbeiter vorübergehend täglich denselben Kunden aufsucht, um dort zu arbeiten. Wenn jeden Tag andere Kunden aufgesucht werden, gilt diese Regelung nach meinem Verständnis nicht.

LG
Mathias