Re:Re: steuerfreie Erschwerniszulage u. Altersteilzeit

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NEUSTART
Teilnehmer

zusätzlicher Hinweis:
RZ 1132a LStRL
Werden im Rahmen der Altersteilzeitregelung (siehe § 27 Abs. 5 Z 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz) steuerfreie Zulagen, die während der Phase der vollen
Arbeitsleistungen erworben wurden, in der Folge während der Phase der „Nichtbeschäftigung“ ausgezahlt, bleiben sie im Rahmen der Höchstbeträge (bezogen auf die Leistungsmonate) steuerfrei.

Auch hier geht mE kein Hinweis auf eine Steuerfreiheit für den 25%igen Lohnausgleich hervor.

MfG
Christian