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27. Dezember 2005 um 14:32 Uhr
#66403
Teilnehmer
Guten Tag!
Es soll ja auch nicht üblich sein, dass der DN am Sonntag arbeitet – also ist es entsprechend teuer!
Die Wochenendruhe muß mindestens 36 Stunden ausmachen – so ist für den Sonntag Ersatzruhezeit zu gewähren – zusätzlich zu ÜST-Grundlohn und ÜST-Zuschlag.
LG Elisabeth