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26. Juni 2011 um 22:25 Uhr
#72747
Roland
Teilnehmer
Hallo!
Ist zwar ein Forum für PersonalverrechnerInnen, aber trotzdem eine Antwort:
Du musst dir den Kollektivvertrag ansehen.
Wenn da kein Zuschlag vorgesehen ist, könnte man noch immer argumentieren, dass der 100%-Zuschlag bezahlt werden muss, da mündlich vereinbart (Beweisschwierigkeit!!!).
Wenn du länger als die 18 Stunden arbeitest, handelt es sich um Teilzeitmehrarbeit, die grundsätzlich mit 25% Zuschlag zu bezahlen ist (da gibt’s allerdings einige „Feinheiten“ dazu).
LG