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30. Juli 2010 um 11:50 Uhr
#71804
gabriele
Teilnehmer
Hallo Gaby,
wie die Überstunden gerechnet werden, kommt auf den jeweiligen Kollektivvertrag an. z.B. bei Zahnärzten werden ebenfalls die Sonderzahlungen mit eingerechnet und der Teiler ist 164. Zur Überstunden kommt dann noch der Zuschlag von 100 %. Also, Kollektivvertrag durchlesen!
LG Gaby