Re:Re: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung

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#70639
Mathias
Teilnehmer
andrea78 wrote:
… bei der ersten Variante werden ja die 3 % ALV normal berechnet. Und bei der zweiten Variante 0 % ALV von den Sonderzahlungen…

Das hatte ich anfangs auch vermutet, aber dafür ist mir die Differenz zu klein. Wenn die Sonderzahlungen mit 0 % ALV gerechnet wären, müßte im zweiten Fall die Kennziffer 225 eigentlich 422,10 € (3.000 x 14,07%) betragen und nicht 489,57 €.