Startseite › Foren › Sonderzahlung › Sonderzahlungen Krankenstand › Re:Re: Sonderzahlungen Krankenstand
11. Juni 2015 um 8:02 Uhr
#74101
Martin
Teilnehmer
zu 1.
Zahle die bisher erdiente Sonderzahlung. Wenn Du willst auch den Weihnachtsgeldanteil. – Dann ist die Dienstnehmerin nicht überzahlt.
zu 2.
Korrekt. Sonderzahlung analog zu 100% und 50% Gehalt bei Krankenstand.