Re:Re: Sonderzahlungen Krankenstand

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#74101
Martin
Teilnehmer

zu 1.
Zahle die bisher erdiente Sonderzahlung. Wenn Du willst auch den Weihnachtsgeldanteil. – Dann ist die Dienstnehmerin nicht überzahlt.

zu 2.
Korrekt. Sonderzahlung analog zu 100% und 50% Gehalt bei Krankenstand.