Re:Re: Sonderzahlung und Überstundenpauschale

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#71519
Willi
Mitglied

Im gegenständlichen Fall ist die Überstundenpauschale nicht in die Sonderzahlungen einzubeziehen, da der KV das nicht vorsieht und einzelvertragliche Vereinbarung diesbezüglich offenbar nicht besteht.

Und mit „Urlaubsgeld“ meinst Du vermutlich das UrlaubsENTGELT. Da sind regelmäßig geleistete Überstunden einzubeziehen, allerdings gilt das nur bei Einzelabrechnung von Überstunden. Denn bei einer Überstundenpauschale bekommt der AN die Pauschale sowieso, egal ob er arbeitet, urlaubt oder krank ist.