Re:Re: Sonderzahlung und Arbeitnehmerveranlagung?

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#70068
Roland
Teilnehmer

Hallo mooni!

Dieses niedrige Jahressechstel ist die Lösung!
Deine Einmalprämie wurde sv-laufen und steuerrechtlich als Sonstiger Bezug erfasst (welcher innerhalb des J/6 mit 6% erfasst wird), da aber das J/6 schon ausgeschöpft war, wurde sie voll mit dem lfd. Bezug mitversteuert.
Der Freibetrag von 620,– steht nur beim ersten Sonstigen Bezug des Jahres zu, meist beim Urlaubszuschuss.

LG