Re:Re: Sonderzahlung und Arbeitnehmerveranlagung?

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#70062
Roland
Teilnehmer

Hallo mooni!

Leider kann man den Fall mit den vorhandenen Daten nicht nachspielen.
Aber ich bin trotzdem davon überzeugt, dass die Steuer richtig berechnet wurde, da nur ein TEIL der Steuer bei der AN-Veranlagung refundiert wird, da bei Einmalprämien (als 3. Sonderzahlung) regelmäßig das Jahressechstel überschritten wird und daher (meist) ein Großteil des Betrages anstatt mit 6% voll nach Tarif versteuert wird.
Da dann dieser Tarif meistens (von der Progression her gesehen) höher ist als im Jahresdurchschnitt, kommt halt ein Teil der Steuer zurück – aber eben nur ein kleiner Teil.

LG