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23. Juni 2008 um 21:25 Uhr
#69356
Teilnehmer
Liebe Kollegen!
M.E. ist eine Mischsonderzahlung angebracht.
Zur Sicherheit fragt beim jeweiligen Fachverband in der Wirtschaftskammer an, ob dies dort auch so gesehen wird.
Nebenbei: Vielleicht kann zumindest das Urlaubsgeld in „Lehrlingszeiten“ abgerechnet werden, da diese meist einen günstigeren SV-Prozentsatz haben.