Start › Foren › Sonderzahlung › Sonderzahlung Gastgewerbe › Re:Re: Sonderzahlung Gastgewerbe
8. Juni 2009 um 19:27 Uhr
#70610
Mitglied
Hallo Andrea,
danke für deine Antwort, aber bei den Angestellten rechnet man immer 115%, bis maximal den zweifachen Gehalt. (KV- 1389,– Ist Lohn 1500, SZ dann 1597 Euro). Ist das so korrekt?
Noch eine Frage: Die Probezeit beträgt bei Arbeitern automatisch 14 Tage, aber bei den Angestellten muss ich ein Monat vereinbaren?
Danke tomtom
