Re:Re: SONDERZAHLUNG für ARBEITER -DRINGEND

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#71751
Mathias
Teilnehmer

Hallo Sandra,

zu Arbeiter 1: was sagt denn der KV? Gilt das Stichtagsprinzip oder kann der UZ als Mischsonderzahlung abgerechnet werden? Wenn das Stichtagsprinzip gilt, wird der UZ wohl am ehesten 1.900 x 355/365 = 1.847,95 € betragen. Als Mischsonderzahlung wären es 366 x 80/365 + 1900 x 9/12 = 1.505,22 €.

Beim 2. Arbeiter würde ich einmal im KV nachschlagen, ob der überhaupt schon einen Anspruch auf UZ hat. Meistens ist bei den Arbeitern der UZ-Anspruch an den tatsächlichen Urlaubsantritt gebunden. Und manche KVs sehen eine Wartefrist vor. Wenn er tatsächlich schon einen Anspruch haben sollte, dann am ehesten auf 1.100 x 234/365 = 705,21 €.

Aber vorsichtshalber auch nachschlagen, wie hoch der UZ lt. KV überhaupt ist. Bei Arbeitern ist das manchmal nicht ein voller Monatslohn, sondern z.B. nur 3 Wochenlöhne u.ä.

LG
Mathias