Re:Re: SONDERZAHLUNG für ARBEITER -DRINGEND

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#71765
Mathias
Teilnehmer

Hallo Sandra,

ich weiß nicht, was Du unter „normal“ verstehst. Ich verstehe unter „normal“ das, was im KV geregelt ist. Wenn lt. KV ein Anspruch besteht, bekommt der Mitarbeiter seinen UZ und wenn noch kein Anspruch besteht, dann bekommt er den UZ eben noch nicht. Und wenn ein Anspruch besteht, dann im Regelfall bis zum Jahresende und nicht nur für die bisher gearbeitete Zeit, es sei denn der Austritt steht schon fest, dann nur aliquot bis zum Austrittsdatum.

Wenn der UZ schon ausbezahlt ist und der Mitarbeiter tritt danach aus, muß man im KV nachlesen, ob eine Rückverrechnung möglich ist. Im Moment fallen mir nur die Handelsangestellten ein, bei denen eine Rückverrechnung bei bestimmten Lösungsarten (DG-Kündigung, einvernehmliche Lösung, vorzeitiger berechtigter Austritt) ausgeschlossen ist.

LG
Mathias