Re:Re: SONDERZAHLUNG Eintritt während des Jahres

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#71713
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

es gibt die Variante, bei Mitarbeitern, die im 1. Halbjahr eines Jahres neu eingetreten sind, im Juni eine aliquote Sonderzahlung (UZ und WR) für das 1. Halbjahr abzurechnen (also wie bei einem Austritt zum 30.6.). Bei Einritt am 1.3. ergibt sich folgende Berechnung: 1.000 x 4/6 = 666,67 EUR (wenn nach Kalendertagen gerechnet wird: 1.000 x 122/181 oder 1.000 x 122/365 x 2; es kommt annähernd dasselbe Ergebnis heraus). Im November wird dann die Sonderzahlung als UZ/WR für das 2. Halbjahr mit 1.000 EUR abgerechnet.

KV-gerecht ist das allerdings nicht. So kann man eigentlich nur rechnen, wenn der Mitarbeiter unbedingt im Juni eine Sonderzahlung bekommen soll, obwohl lt. KV noch gar kein Anspruch besteht. Sollte am 30.6. laut KV bereits ein Anspruch auf den aliquoten Urlaubszuschuß für das ganze Jahr bestehen, muß man den UZ natürlich auch entsprechend abrechnen. Wäre der Mitarbeiter z.B. ein Handelsangestellter, hätte er spätestens im Juli Anspruch auf 833,33 EUR Urlaubszuschuß (1.000 x 10/12) und im November Anspruch auf 833,33 EUR WR.

LG
Mathias