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1. Juli 2009 um 12:52 Uhr
#70714
Teilnehmer
Hallo Ruekler,
für welchen Zeitraum wird die Sonderzahlung bezahlt (Kalenderjahr oder jeweils zum Fälligkeitstag für die vorangegangenen 12 Monate) – welcher KV ist das?
Rein vom Wortlauf her wäre auch denkbar, generell die Summe der letzten 12 Monate durch 12 zu teilen. Der Eintritt im Februar hat dann (8 x 0 +130+130+1000+1000) : 12 = 188,33. Oder im zweiten Fall muß zusätzlich der Durchschnitt noch aliquotiert werden.
In jedem Fall muß man sich hier den KV einmal näher anschauen.
LG
Mathias