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29. September 2014 um 9:17 Uhr
#73923
Martin
Teilnehmer
Hallo,
ich sehe das so:
2 Tage, sind 2 Tage. Wenn Weihnachten an einen Samstag und Sonntag fällt hat man auch nicht mehr frei.
Ein Verweis, im KV den Wohnungswechsel in der Dienstfreien Zeit zu machen, kann ich nicht erkennen.
KV-Auszug
wenn bei Wohnungswechsel im Falle eines bereits be-stehenden eigenen Haushalts oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushalts
-2 Arbeitstage