Re:Re: Sonderurlaub bei Umzug

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#72915
JB1
Teilnehmer

das kann man so definitiv nicht sagen, sonst würden nicht beinahe alle KV’s mindestens 2 Tage vorsehen. Wenn zB eine Umzugsfirma beauftragt wurde, arbeitet diese am Wochenende nicht und es ist sehr wohl unter der Woche notwendig beim Packen zu helfen oder zumindest anwesend zu sein und die Tätigkeit zu überwachen. Das ist nur einer von 1000 möglichen Fällen…

„Andere“ wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe iS des Abs 3 sind nicht nur Gründe, die in der Person des Dienstnehmers entstanden sind, sondern auch solche, die ihn angehen und ihn entweder durch ihre unmittelbare Einwirkung an der Dienstleistung hindern, oder nach Recht, Sitte oder Herkommen wichtig genug erscheinen, um ihn davon abzuhalten.
Ein solcher Grund ist zB die Teilnahme an der Silbernen Hochzeit des Onkels und Ziehvaters, die Teilnahme am Begräbnis eines Verwandten, die Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des sechsjährigen Kindes der Lebensgefährtin, auch wenn man mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, nur dann, wenn die Pflege durch eine andere Person als den Lebensgefährten nicht möglich ist, die Begleitung der 14-jährigen Tochter zum Flughafen, um sie dort der Flugbegleiterin zur weiteren Betreuung zu übergeben, eine nicht ganz geringfügige Verspätung eines nach Fahrplan verkehrenden Verkehrsmittels, die erforderliche Anwesenheit in der Wohnung des Arbeitnehmers zwecks Behebung einer Telefonstörung, das Aufsuchen des Arbeitsgerichts zur Klärung strittiger Fragen für eine kurze (2 1/2stündige) Zeit, die Vorladung zu einem Gerichtstermin, der Besuch eines Rechtsanwalts nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa wenn es sich um eine unaufschiebbare Angelegenheit des Dienstnehmers handelt, der Rechtsanwalt also zB für ihn unmittelbar bevorstehende Verhandlungen oder vor dem Ablauf stehende Fristen wahrzunehmen hat und eine Besprechung mit ihm außerhalb der Arbeitszeit nicht mehr möglich ist,…
UND DAS SIND NUR BEISPIELE DIE AUSJUDIZIERT SIND!

Ich würde euch anraten, eine diesbezügliche Richtlinie (die sich an einem Branchen-nahen KV orientiert) zu erstellen, damit in Zukunft keine Diskussionen entstehen.