Re:Re: SFN Zuschlgäge

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#71171
Roland
Teilnehmer

Hallo Inge!

Bin zwar kein Spezialist in Sachen Spedition, aber ich habe im KV nachgeblättert und keine Bestimmung über einen „Nachtzuschlag“ gefunden, ergo kann dann auch keiner zustehen (außer man gewährt ihm den Zuschlag freiwillig, das kann dann eine sog. „Betriebsübung“ zur Folge haben).

LG